Wesentlicher Beitrag
Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele.
Dcycle hat ein EU-Taxonomie-Projekt, das der Verordnung Schritt für Schritt folgt: Sie legen fest, welche Tätigkeiten zum Perimeter gehören, erfassen Nenner und Posten für Umsatzerlöse, CapEx und OpEx, bewerten jede Tätigkeit anhand der amtlichen Kriterien der delegierten Rechtsakte und erhalten die Meldebögen aus Anhang II der Verordnung 2021/2178, bereit für den Excel-Export. Jedes Urteil treffen Ihr Team und Ihre Experten; Dcycle verwahrt die Nachweise und rechnet.
DSGVO-konform · Daten in Europa · ISO 27001
Über 2.000 Unternehmen bereiten ihre Nachhaltigkeitsdaten bereits mit Dcycle vor
Es sind drei KPIs, aber jeder hängt an Entscheidungen über Tätigkeiten, an Zahlen aus der Buchhaltung und an Nachweisen für jedes Kriterium.
Sie erfassen Ihre Projekte, wählen ihre NACE-Codes und ordnen jedes einer Tätigkeit aus den delegierten Rechtsakten Klima und Umwelt zu. Jede Tätigkeit der Liste ist offen, genehmigt oder ausgeschlossen; ein Ausschluss verlangt eine Begründung, und nur genehmigte Tätigkeiten gehen weiter zu Finanzen.
Sie erfassen jeden Nenner aus Ihrem Abschluss, mit konzerninternen Eliminierungen und Anpassungen, und validieren ihn. Danach erfassen Sie jede Umsatzquelle und jeden CapEx- und OpEx-Posten, teilen Posten auf, die mehrere Tätigkeiten betreffen, und sehen den taxonomiefähigen Anteil, bevor Sie die Zahlen abschließen.
Für jede genehmigte Tätigkeit sehen Sie die Kriterien für den wesentlichen Beitrag und die DNSH-Kriterien für die anderen fünf Umweltziele, zitiert aus dem delegierten Rechtsakt mit Quelle. Sie wählen das Urteil, beschreiben, wie es erfüllt ist und wo der Nachweis liegt, und das Ergebnis aktualisiert sich: konform, teilweise konform oder nicht konform.
Meldebogen 1 fasst jeden KPI zusammen: gesamt, taxonomiefähig, konform und die Aufteilung nach Umweltziel, ermöglichend und Übergang. Meldebogen 2 schlüsselt nach Tätigkeit auf. Nichts wird neu eingetippt: Ändern Sie einen Posten oder ein Urteil, folgt der Bericht. Sie exportieren ihn auf Englisch oder Spanisch nach Excel, mit Kriteriennachweisen und Mindestschutz als Anhang.
Das Klassifizierungssystem der Verordnung (EU) 2020/852, das festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten.
EU-Taxonomie im GlossarUmweltziele
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität.
offenzulegende KPIs
Der Anteil von Umsatzerlösen, CapEx und OpEx aus taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Tätigkeiten.
Wesentlichkeitsschwelle
Tätigkeiten, die zusammen unter 10 % von Umsatzerlösen, CapEx oder OpEx bleiben, können aus der Prüfung herausfallen.
Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele.
Sie erfüllt die Schwellenwerte, die die delegierten Rechtsakte für diese Tätigkeit festlegen, etwa zu Emissionen oder Energieeffizienz.
Sie beeinträchtigt keines der anderen fünf Ziele erheblich.
Das Unternehmen hält die OECD-Leitsätze, die UN-Leitprinzipien und die ILO-Kernarbeitsnormen ein.
| Umweltziel | Delegierter Rechtsakt |
|---|---|
| Klimaschutz | Klima-Rechtsakt (2021/2139) |
| Anpassung an den Klimawandel | Klima-Rechtsakt (2021/2139) |
| Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen | Umwelt-Rechtsakt (2023/2486) |
| Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft | Umwelt-Rechtsakt (2023/2486) |
| Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung | Umwelt-Rechtsakt (2023/2486) |
| Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme | Umwelt-Rechtsakt (2023/2486) |
Eine Tätigkeit ist taxonomiefähig, wenn die delegierten Rechtsakte sie beschreiben. Konform ist sie erst, wenn sie zusätzlich alle vier Bedingungen erfüllt.
Die Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I) verkleinert den Kreis der Berichtspflichtigen, der delegierte Rechtsakt zur Vereinfachung der Taxonomie, anwendbar seit 1. Januar 2026, den Umfang.
| Thema | Vorher | Jetzt |
|---|---|---|
| Wer die KPIs offenlegt | Unternehmen im ursprünglichen CSRD-Anwendungsbereich (ab 250 Beschäftigten) | Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz |
| Zu prüfende Tätigkeiten | Alle taxonomiefähigen Tätigkeiten | Nur wesentliche: Tätigkeiten, die zusammen unter 10 % von Umsatzerlösen, CapEx oder OpEx bleiben, können entfallen |
| OpEx-KPI | Für alle verpflichtend | Entfällt, wenn OpEx für Ihr Geschäftsmodell nicht wesentlich ist |
| Meldebögen | Umfangreiche Meldebögen des Offenlegungs-Rechtsakts | Vereinfachte Meldebögen mit deutlich weniger Datenpunkten |
| DNSH Umweltverschmutzung | Allgemeines Kriterium zu Chemikalien | Vereinfachtes Kriterium |
| Unternehmen der ersten Welle, die herausfallen | Berichten seit dem Geschäftsjahr 2024 | Können für 2025 und 2026 befreit werden, je nach Umsetzung im Mitgliedstaat |
Was sich ändert, wenn Tätigkeiten, Zahlen, Kriterien und Nachweise in einem Projekt liegen.
| Tabellen und E-Mail | Mit Dcycle | |
|---|---|---|
| Taxonomiefähige Tätigkeiten | Von Hand in den delegierten Rechtsakten gesucht | Amtlicher Katalog, nach NACE-Code eingegrenzt |
| Nenner | Ohne Prüfung aus dem Abschluss kopiert | Zeile für Zeile erfasst und validiert |
| Technische Kriterien | In einer Tabelle zusammengefasst | Der Text des Rechtsakts neben jedem Urteil |
| Nachweise | In E-Mails und geteilten Ordnern | Mit jedem Urteil erfasst, Offenes als Maßnahme |
| KPIs | Nach jeder Änderung von Hand neu berechnet | Aus Posten und Urteilen berechnet |
| Bericht | Meldebögen aus Anhang II von Hand gebaut | Meldebögen 1 und 2 als Excel exportiert |
Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung gilt für Unternehmen, die eine CSRD-Nachhaltigkeitserklärung veröffentlichen müssen. Nach Omnibus I sind das Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit für die Umsetzung, und Unternehmen der ersten Welle unter den Schwellenwerten können für 2025 und 2026 befreit werden.
Taxonomiefähig ist eine Tätigkeit, wenn sie in den delegierten Rechtsakten beschrieben ist. Konform ist sie, wenn sie zusätzlich einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet und dessen technische Kriterien erfüllt, die anderen fünf Ziele nicht erheblich beeinträchtigt (DNSH) und das Unternehmen den Mindestschutz einhält. Offengelegt werden beide Anteile.
Der Anteil von Umsatzerlösen, CapEx und OpEx aus konformen, fähigen aber nicht konformen und nicht fähigen Tätigkeiten. Sie stehen in der Nachhaltigkeitserklärung des Lageberichts, innerhalb der Umweltinformationen, in den Meldebögen des Offenlegungs-Rechtsakts.
Mit der seit 1. Januar 2026 anwendbaren Vereinfachung müssen Nicht-Finanzunternehmen Taxonomiefähigkeit und Konformität von Tätigkeiten nicht prüfen, die zusammen weniger als 10 % ihrer Umsatzerlöse, CapEx oder OpEx ausmachen. Den OpEx-KPI können sie weglassen, wenn OpEx für ihr Geschäftsmodell nicht wesentlich ist.
Dcycle berechnet die KPIs, entscheidet aber nicht für Sie. Aus Ihren validierten Nennern, den Zählerposten, die Sie genehmigten Tätigkeiten zuordnen, und dem Urteil zu jedem Kriterium berechnet es den taxonomiefähigen und den taxonomiekonformen Anteil von Umsatzerlösen, CapEx und OpEx und füllt die Meldebögen 1 und 2 aus Anhang II. Ob eine Tätigkeit ihre Kriterien für den wesentlichen Beitrag und DNSH erfüllt, entscheiden Ihr Team und Ihre Experten mit dem Text des Rechtsakts vor Augen; Dcycle speichert jedes Urteil mit Antwort und Nachweis. Der Bericht wird nach Excel exportiert.
Weil Banken ihre Green Asset Ratio (GAR) aus den Angaben ihrer Kunden berechnen und Fondsgesellschaften sie für die SFDR brauchen. Auch grüne Kredite und Green Bonds verlangen meist einen Nachweis, welcher Anteil der Investition konform ist.
Die buchhalterische Grundlage der Nenner und der Aufteilung von Umsatzerlösen, CapEx und OpEx nach Tätigkeit sowie den Nachweis jedes technischen Kriteriums: Energieausweise, Emissionsmessungen, technische Datenblätter, Klimarisikobewertungen und die Richtlinien zum Mindestschutz. In Dcycle speichert jedes Urteil seine Antwort und den Verweis auf den Nachweis, und der Excel-Export kann sie als Anhang enthalten.
Bis die CSRD und Omnibus I in deutsches Recht umgesetzt sind, berichten Unternehmen, die bereits unter das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) fallen, ihre Taxonomie-Kennzahlen in der nichtfinanziellen Erklärung. Das betrifft seit dem Geschäftsjahr 2021 kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten.
In 30 Minuten prüfen wir Ihren Fall: ob sie nach Omnibus I für Sie gilt, welche Tätigkeiten taxonomiefähig sein können und wie Ihre Zahlen und Nachweise im EU-Taxonomie-Projekt bis zum Bericht nach Artikel 8 laufen würden.