Green Claims Richtlinie 2026 für Unternehmen

Dcycle Team avatar Dcycle Team · · 17 Min. Lesezeit
Green Claims Richtlinie 2026 für Unternehmen

Die Green Claims Richtlinie 2026 ist für Unternehmen noch kein endgültig verabschiedetes Regelwerk. Trotzdem gelten ab September verbindliche neue Anforderungen: Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ dürfen nicht weiter reichen als die Daten, die sie belegen. Das betrifft Verpackungen, Websites, Produktseiten, Kampagnen, Siegel und Vertriebsmaterialien.

Für Unternehmen entstehen die benötigten Umweltdaten meist bereits in Einkauf, Produktion, Finance, Logistik und bei Lieferanten. Werden Aussagen und Nachweise jedoch in getrennten Dateien verwaltet, können veraltete Werte, unklare Grenzen und widersprüchliche Versionen entstehen.

Die operative Aufgabe lautet deshalb: Claims erfassen, ihren Geltungsbereich präzisieren und jede Aussage mit einer kontrollierten Datenquelle verbinden. So können Marketing, Operations, Recht und Prüfer dieselben Informationen verwenden.

Wichtig ist die rechtliche Unterscheidung: Die vorgeschlagene Green Claims Directive ist noch nicht endgültig verabschiedet. Ab dem 27. September 2026 gelten aber bereits neue verbindliche Regeln aus der EmpCo-Richtlinie und ihrer deutschen Umsetzung.

Verbinden Sie Umweltclaims mit den Daten, Methoden, Verantwortlichen und Nachweisen dahinter.

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Ist die Green Claims Richtlinie bereits verabschiedet?

Nein. Die Europäische Kommission legte den Vorschlag für eine Richtlinie über die Begründung und Kommunikation ausdrücklicher Umweltaussagen im März 2023 vor. Das Europäische Parlament verabschiedete seine Position 2024. Der offizielle Verfahrensstand des Europäischen Parlaments führt das Vorhaben weiterhin als laufendes ordentliches Gesetzgebungsverfahren.

Auch der Gesetzgebungsfahrplan des Parlaments führte den Vorschlag 2026 weiterhin als anhängig. Unternehmen müssen daher keine vermeintlich finale Green Claims Directive umsetzen, deren Text noch nicht verabschiedet ist.

Das bedeutet nicht, dass Umweltwerbung unverändert bleiben kann. Die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, häufig EmpCo genannt, ist bereits beschlossen. Sie ergänzt die europäischen Regeln zu unlauteren Geschäftspraktiken und Verbraucherrechten.

Die Mitgliedstaaten mussten die EmpCo-Vorgaben bis zum 27. März 2026 umsetzen. Angewendet werden sie ab dem 27. September 2026. Der offizielle Text der Richtlinie (EU) 2024/825 enthält unter anderem neue Verbote für allgemeine Umweltaussagen, produktbezogene Klimaclaims auf Basis von Kompensation und bestimmte Nachhaltigkeitssiegel.

Deutschland hat die Vorgaben mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Das Gesetz vom 12. Februar 2026 wurde am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen gelten ab dem 27. September 2026. Eine kompakte Einordnung bietet auch unser Beitrag zum Greenwashing-Verbot ab September 2026.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine fachliche Orientierung und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie konkrete Claims, Kampagnen und nationale Anforderungen mit qualifizierter Rechtsberatung.

Was als Green Claim oder Umweltaussage zählt

Umweltaussagen beschränken sich nicht auf Wörter wie „grün“ oder „nachhaltig“. Sie können als Text, Bild, Symbol, Markenname oder Gestaltung in einer kommerziellen Kommunikation erscheinen.

Ein Claim kann behaupten, dass ein Produkt oder Unternehmen eine positive oder neutrale Umweltwirkung hat, weniger schädlich als eine Alternative ist, seine Umweltleistung verbessert hat oder bestimmte Eigenschaften wie Recycelbarkeit, Kompostierbarkeit oder einen Recyclinganteil besitzt.

Auch die Gesamtwirkung zählt. Naturbilder, ein grünes Blatt oder ein selbst entwickeltes „Eco“-Siegel können einen Umwelteindruck vermitteln, obwohl daneben keine ausdrückliche Aussage steht.

Unternehmen sollten deshalb nicht nur einzelne Sätze prüfen. Relevant sind auch Produktnamen, Icons, Farben, Fußnoten, Vergleichsgrafiken, Labels und die Beziehung zwischen Überschrift und Einschränkung.

Die 6 wichtigsten Änderungen für Umweltwerbung

Die sechs Kernelemente, die Unternehmen jetzt prüfen sollten, sind:

  1. Allgemeine Umweltbegriffe benötigen eine belastbare Grundlage.
  2. Ein einzelner Vorteil darf nicht für das gesamte Produkt sprechen.
  3. Produktbezogene Klimaclaims auf Basis von Kompensation werden verboten.
  4. Nachhaltigkeitssiegel brauchen eine zulässige Grundlage.
  5. Zukunftsversprechen benötigen einen konkreten Plan.
  6. Gesetzliche Anforderungen dürfen nicht als freiwilliger Vorteil erscheinen.

1. Allgemeine Umweltbegriffe benötigen eine belastbare Grundlage

Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ vermitteln schnell eine umfassende positive Umweltleistung. Nach der EmpCo-Richtlinie sind allgemeine Umweltaussagen unzulässig, wenn die relevante anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann.

Eine pauschale Aussage sollte deshalb durch eine engere, messbare Formulierung ersetzt werden. Statt „Unsere Verpackung ist umweltfreundlich“ könnte ein Unternehmen beispielsweise sagen: „Für diese Verpackung verwenden wir 40 % weniger Material als für die Version aus dem Jahr 2022.“

Auch die konkretere Aussage benötigt Belege. Sie zeigt aber, welcher Parameter, welches Bezugsobjekt und welches Basisjahr gemeint sind.

2. Ein einzelner Vorteil darf nicht für das gesamte Produkt sprechen

Eine Aussage über das gesamte Produkt oder Unternehmen ist problematisch, wenn der Nachweis nur einen Bestandteil oder eine Aktivität betrifft.

Besteht nur die Verpackung aus Recyclingmaterial, sollte die Kommunikation nicht suggerieren, dass das komplette Produkt daraus besteht. Nutzt nur ein Standort erneuerbare Energie, darf daraus kein unternehmensweiter Eindruck entstehen.

Vor Freigabe sollte geklärt werden, ob der Claim das ganze Produkt, einen Bestandteil, einen Standort, eine Lebenszyklusphase oder nur einen bestimmten Zeitraum betrifft.

3. Produktbezogene Klimaclaims auf Basis von Kompensation werden verboten

Die Richtlinie untersagt Aussagen, nach denen ein Produkt aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung hat.

Unternehmen können weiterhin Klimaschutzprojekte finanzieren und darüber transparent informieren. Sie sollten aber klar zwischen tatsächlichen Emissionen, internen Reduktionen und externer Kompensation unterscheiden.

Die sinnvollere Reihenfolge bleibt: Emissionen messen, Reduktionshebel identifizieren, tatsächliche Emissionen reduzieren und verbleibende Emissionen sowie externe Beiträge getrennt kommunizieren. Mehr Hintergründe bietet unser Beitrag zur Greenwashing-Regulierung.

4. Nachhaltigkeitssiegel brauchen eine zulässige Grundlage

Nachhaltigkeitssiegel sind künftig unzulässig, wenn sie weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch von einer staatlichen Stelle eingeführt wurden.

Für jedes verwendete Siegel sollten Unternehmen dokumentieren, wer dahintersteht, auf welchem Standard es basiert, welche Kriterien gelten, wer die Einhaltung prüft und wie häufig eine erneute Bewertung erfolgt.

Ein selbst gestaltetes Zeichen wird nicht allein durch professionelles Design zu einem belastbaren Umweltzeichen. Das gilt auch für Logos und Bewertungsstufen, die wie eine unabhängige Anerkennung wirken.

5. Zukunftsversprechen benötigen einen konkreten Plan

Claims wie „Net Zero bis 2040“ oder „100 % erneuerbare Energie bis 2030“ beschreiben eine künftige Leistung. Solche Aussagen benötigen klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen sowie einen realistischen Umsetzungsplan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen.

Der Plan sollte Maßnahmen, Zwischenziele, Verantwortliche, Methoden und Fortschrittskontrollen enthalten. Die Kommunikation muss den aktuellen Stand eindeutig vom Zielzustand unterscheiden.

„Wir reduzieren unsere Scope-1- und Scope-2-Emissionen bis 2030 um 50 % gegenüber 2024“ ist konkreter als „Wir werden klimafreundlich“. Trotzdem muss auch diese Aussage mit einer passenden Grenze, Berechnung und einem belastbaren Fortschrittsprozess hinterlegt werden.

6. Gesetzliche Anforderungen dürfen nicht als freiwilliger Vorteil erscheinen

Eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaft darf nicht als besonderes freiwilliges Merkmal beworben werden, wenn sie für alle Produkte der betreffenden Kategorie gilt.

Die Einhaltung kann erklärt werden. Die Kommunikation sollte aber deutlich machen, dass es sich um eine verbindliche Anforderung und nicht um eine zusätzliche, freiwillig erreichte Umweltleistung handelt.

Prüfen Sie Website, Verpackungen und Kampagnen anhand einer gemeinsamen Claim- und Nachweisliste.

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Die 4 Merkmale eines belastbaren Green Claims

Ein guter Umweltclaim muss nicht kompliziert sein. Er muss konkret, begrenzt und belegbar sein.

1. Gemessene Größe

Benennen Sie, was gemessen wurde, etwa Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Materialeinsatz, Recyclinganteil oder Wasserverbrauch.

2. Vergleichsbasis

Nennen Sie das Basisjahr, Vorgängerprodukt, Referenzszenario oder eine andere klare Vergleichsgrundlage. Ohne Bezugswert ist eine Prozentangabe kaum einzuordnen.

3. Geltungsbereich

Erklären Sie, ob die Aussage für das gesamte Unternehmen, einen Standort, ein Produkt, eine Produktlinie, die Verpackung oder eine bestimmte Lebenszyklusphase gilt.

4. Nachweis

Verbinden Sie den Claim mit Rechnungen, Messwerten, Lieferantendaten, Emissionsberechnungen, LCA-Ergebnissen, Zertifikaten, Methodik und Freigabe. Der Nachweis muss aktuell genug sein, um die derzeit kommunizierte Leistung zu tragen.

Diese vier Elemente helfen auch Nichtfachleuten. Eine klare Aussage ist für Verbraucher leichter zu verstehen und für interne Teams leichter zu überprüfen.

Die 4 Schritte für einen Green-Claims-Review

1. Alle Claims erfassen

Erstellen Sie ein Register für Unternehmenswebsite, Produktseiten, Onlineshop, Verpackungen, Etiketten, Werbung, Social Media, Vertriebsunterlagen, Ausschreibungen, Berichte, Siegel und Logos.

Erfassen Sie auch ältere Aussagen. Ein Claim kann weiterhin sichtbar sein, obwohl Lieferant, Material, Prozess oder Datenbasis längst geändert wurden.

2. Vage Aussagen präzisieren

Prüfen Sie für jeden Claim: Was hat sich verändert? Welcher Teil ist betroffen? Welcher Zeitraum oder welches Basisjahr gilt? Welche Methode wurde verwendet? Welche Einschränkungen bestehen?

Marketingtexte müssen nicht wie technische Berichte klingen. Ihre Reichweite darf aber nicht größer sein als der Nachweis.

3. Aussage und Beleg direkt verbinden

Zu jedem wesentlichen Claim sollten verantwortliche Person, Quelle, Berechnungsmethode, Systemgrenze, Vergleichsbasis, Annahmen, Aktualisierungsdatum und Freigabestatus dokumentiert sein.

Wenn sich Material, Lieferant oder Produktionsprozess ändert, braucht das System einen Auslöser zur erneuten Prüfung des Claims. Sonst bleibt eine ehemals richtige Aussage nach einer Produktänderung online.

4. Marketing, Einkauf und Operations mit denselben Daten arbeiten lassen

Marketing formuliert den Claim, aber die Informationen entstehen häufig in anderen Teams. Einkauf kennt Materialien und Lieferanten. Operations verwaltet Energie- und Produktionsdaten. Finance besitzt Rechnungen und Einkaufswerte. Umweltteams berechnen Footprints.

Arbeiten diese Teams mit getrennten Dateien, entstehen schnell widersprüchliche Versionen. Eine gemeinsame Umweltdatenbasis verbindet den freigegebenen Claim mit den Daten, die ihn tragen.

Kontrolltipp: Ergänzen Sie im Claim-Register ein Ablaufdatum und einen Änderungs-Trigger. Ein Lieferantenwechsel, neues Material, anderes Werk oder aktualisierter Emissionsfaktor sollte automatisch einen Review auslösen.

Welche Nachweise Unternehmen aufbewahren sollten

Der erforderliche Nachweis hängt von der Aussage ab. Typische Elemente sind Aktivitätsdaten, Zählerstände, Rechnungen, Lieferantenerklärungen, Materialdaten, Zertifikate, LCA-Modelle, Carbon-Footprint-Berechnungen, Vergleichswerte, Emissionsfaktoren und Freigaben.

Zu jedem Beleg gehören Metadaten: Quelle, Zeitraum, Einheit, Standort, Produktbezug, Verantwortliche, Berechnungsmethode, Systemgrenze und letzte Aktualisierung.

Eine Prozentreduktion benötigt zusätzlich einen nachvollziehbaren Basiswert und eine vergleichbare Methodik. Wurde die Grenze verändert, ein Standort verkauft oder ein Emissionsfaktor aktualisiert, muss erklärt werden, ob und wie das Basisjahr angepasst wurde.

Bei klimabezogenen Aussagen ist eine kontrollierte CO2-Bilanz wichtig. Ein Endwert allein reicht nicht. Aktivitätsdaten, Faktoren, Scope-Zuordnung, Ausschlüsse und Berechnungsversion müssen nachvollziehbar bleiben.

Wie Dcycle belastbare Green Claims unterstützt

Dcycle ist keine Zertifizierungsstelle und ersetzt keine rechtliche Prüfung einer konkreten Werbeaussage. Die Plattform setzt früher an: bei den Umweltdaten, Berechnungen, Verantwortlichkeiten und Nachweisen, die ein Unternehmen für belastbare Kommunikation benötigt.

1. Umweltdaten zentral zusammenführen

Strom- und Gasverbrauch stehen auf Rechnungen, Einkaufsdaten im ERP, Fuhrpark- und Reisedaten in eigenen Systemen und Materialinformationen bei Lieferanten. Dcycle bringt diese Quellen in einer gemeinsamen Datenumgebung zusammen.

Über Integrationen und automatisierte Erfassung müssen Teams die gleichen Werte nicht für Marketing, Kundenfragen, Audits und Berichterstattung getrennt sammeln.

2. Klimaclaims mit der Berechnung verbinden

Emissionsaussagen können mit der zugrunde liegenden Bilanz, dem Basisjahr, den Systemgrenzen, Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren verknüpft werden. So lässt sich eine Aussage von der veröffentlichten Zahl bis zur Quelle verfolgen.

3. Nachweise und Freigaben erhalten

Die Evidence- und Traceability-Ebene hält Dokumente, Kommentare, Verantwortliche, Änderungen und Freigaben neben dem Wert. Der Nachweis bleibt damit verfügbar, auch wenn Personen oder Dateien wechseln.

4. Produktdaten und LCA-Ergebnisse nutzen

Claims über Materialänderungen oder Produktwirkungen benötigen häufig eine Produktperspektive. Mit Product LCA können Unternehmen Materialien, Prozesse, Transporte und End-of-Life-Szenarien modellieren und Varianten unter denselben Bedingungen vergleichen.

5. Lieferantennachweise kontrollieren

Materialherkunft, Recyclinganteile und vorgelagerte Emissionen stammen oft von Lieferanten. Die Lieferantensteuerung bündelt Anfragen, Rückläufe und Belege, statt sie in einzelnen E-Mail-Ketten zu verlieren.

6. Dieselben Daten für mehrere Ausgaben wiederverwenden

Validierte Umweltdaten können neben Claims auch CSRD, ISO-Prozesse, Carbon Footprints, EcoVadis oder Kundenanfragen unterstützen. Multi-Framework-Reporting bildet unterschiedliche Ausgaben auf dieselbe kontrollierte Grundlage ab, ohne ihre jeweiligen Regeln zu vermischen.

Die zentrale Logik ist einfach: Ein Unternehmen sollte nicht erst nach einem Beleg suchen, wenn Marketing veröffentlichen möchte. Daten, Methodik und Herkunft sollten bereits strukturiert vorhanden sein.

Strukturieren Sie Umweltdaten einmal und nutzen Sie sie für Claims, Audits, Kundenfragen und operative Entscheidungen.

Workflow besprechen

Warum strengere Regeln nicht zu Greenhushing führen sollten

Manche Unternehmen sprechen aus Angst vor Greenwashing-Vorwürfen gar nicht mehr über ihre Umweltarbeit. Dieses Verhalten wird häufig Greenhushing genannt.

Weniger Kommunikation ist jedoch nicht automatisch bessere Kommunikation. Unternehmen können weiterhin messbare Fortschritte erklären. Sie sollten konkret sagen, was erreicht wurde, auf welchen Bereich es sich bezieht und wo die Grenzen liegen.

Statt „Wir sind ein nachhaltiges Unternehmen“ kann eine Aussage lauten: „Unser Stromverbrauch am Standort Berlin lag 2025 um 14 % unter dem Wert von 2023.“ Die zweite Formulierung ist enger und gerade deshalb informativer.

Gute Kommunikation trennt zudem aktuelle Leistung, Ziel, Maßnahme und externe Kompensation. Diese Kategorien dürfen nicht so kombiniert werden, dass Verbraucher einen bereits erreichten Gesamteffekt annehmen.

Fazit: Green Claims werden zu einem Datenprozess

Die eigentliche Green Claims Directive ist noch nicht endgültig verabschiedet. Die Anforderungen an Umweltkommunikation verändern sich trotzdem am 27. September 2026 deutlich. EmpCo und die deutsche UWG-Änderung machen bestimmte vage Aussagen, Kompensationsclaims und unzureichend fundierte Siegel unzulässig.

Für Unternehmen ist das nicht nur eine Textprüfung. Marketing kann eine Aussage erst sicher steuern, wenn Einkauf, Operations, Finance und Umweltteams dieselbe Datenbasis verwenden. Claim, Grenze, Methode, Quelle und Freigabe müssen miteinander verbunden bleiben.

Der beste Einstieg ist ein vollständiges Claim-Register. Priorisieren Sie reichweitenstarke und risikoreiche Aussagen, präzisieren Sie ihren Geltungsbereich und ordnen Sie jedem Claim Beleg, Verantwortliche, Aktualisierungsdatum und erneuten Prüfauslöser zu.

Damit wird Umweltkommunikation nicht stiller, sondern genauer. Unternehmen können konkrete Fortschritte weiterhin sichtbar machen und zugleich vermeiden, dass eine Aussage mehr verspricht als die Daten hergeben.

Dcycle unterstützt diesen Prozess auf der Datenebene. Umweltdaten werden einmal strukturiert und können von Operations, Finance, Marketing, Prüfern und Reportingteams wiederverwendet werden. Compliance ist dabei ein Ergebnis kontrollierter Daten, neben Kostensteuerung und operativen Entscheidungen.

Machen Sie aus jedem Green Claim eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Aussage, Daten und Freigabe.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist ein Green Claim?

Ein Green Claim ist eine freiwillige kommerzielle Aussage über Umweltmerkmale oder Umweltleistung eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Er kann sich etwa auf Emissionen, Energie, Materialien, Wasser, Recycling oder biologische Abbaubarkeit beziehen.

Ist die Green Claims Directive bereits in Kraft?

Nein. Das Gesetzgebungsverfahren zur vorgeschlagenen Green Claims Directive ist noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon gelten ab dem 27. September 2026 neue Regeln aus der EmpCo-Richtlinie und ihrer deutschen Umsetzung.

Was ändert sich am 27. September 2026?

Bestimmte allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel ohne zulässige Grundlage und produktbezogene Klimaclaims auf Basis von Treibhausgaskompensation werden eingeschränkt oder verboten. Auch Zukunftsversprechen und die Darstellung gesetzlicher Anforderungen unterliegen klareren Regeln.

Darf ein Unternehmen noch „umweltfreundlich“ sagen?

Allgemeine Umweltbegriffe unterliegen strengen Voraussetzungen. Unternehmen sollten möglichst konkret kommunizieren, welche Leistung gemeint ist, welche Grenze gilt und auf welchen überprüfbaren Daten die Aussage basiert.

Darf weiterhin mit CO2-Kompensation geworben werden?

Unternehmen dürfen Klimaschutzprojekte unterstützen und transparent darüber informieren. Unzulässig werden produktbezogene Aussagen, die allein aufgrund von Treibhausgaskompensation eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung des Produkts behaupten.

Welche Daten sollten für einen Green Claim aufbewahrt werden?

Je nach Claim sind Aktivitätsdaten, Rechnungen, Messwerte, Lieferanteninformationen, Materialdaten, Zertifikate, Emissionsberechnungen, LCA-Ergebnisse, Basiswerte, Systemgrenzen, Methoden und Freigaben relevant. Die Aussage muss bis zu ihrem Nachweis zurückverfolgbar sein.

Wie kann Dcycle Green Claims unterstützen?

Dcycle zentralisiert Umweltdaten, verbindet Werte mit Quellen und Berechnungen, dokumentiert Verantwortlichkeiten und macht dieselben kontrollierten Informationen für Claims, Audits, Kundenfragen und weitere Ausgaben wiederverwendbar. Die Plattform ersetzt keine Rechtsberatung oder Zertifizierung.

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