PPWR · EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung

Die PPWR gilt seit dem 12. August.

Zentralisieren Sie Verpackungsregistrierung, Recyclingfähigkeits-Scoring und Reporting auf einer einzigen Plattform. In 1-2 Wochen einsatzbereit, ohne Beratungsprojekte.

  • Automatisierte Verpackungsregistrierung in jedem EU-Land
  • Recyclingfähigkeits-Scoring A-C pro Verpackungseinheit nach PPWR-Kriterien
  • Prüfsichere Berichte für nationale und internationale Behörden
  • ERP-Integration: Daten einmal eingeben, überall wiederverwenden
  • Compliance-Risiken reduzieren mit vollständigen, nachvollziehbaren Verpackungsdaten

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Was ist die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, offiziell EU-Verordnung 2025/40) ist eine EU-weite Verordnung, die Herstellern, Importeuren und Distributoren neue Anforderungen an Design, Recyclingfähigkeit und Reporting von Verpackungen auferlegt. Sie wird von jedem EU-Mitgliedstaat durchgesetzt und ist direkt anwendbar.

Die PPWR trat am 12. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Einzelne Pflichten gelten nach gestaffelten Fristen. Sie ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und wird in Deutschland durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt. Das Verpackungsregister LUCID bleibt die zentrale Registrierungsstelle; Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Angaben aufgrund der neuen PPWR-Rollen aktualisiert werden müssen.

Wer muss die PPWR einhalten?

Jedes Unternehmen, das Verpackungen auf den EU-Markt bringt, unabhängig davon, wo es seinen Hauptsitz hat: Hersteller, Importeure, Distributoren und E-Commerce-Plattformen. Der Anwendungsbereich hängt nicht vom Sitz ab, sondern vom Markt, auf dem die verpackten Waren verkauft werden.

Die Registrierungs- und Berichtspflichten gelten grundsätzlich pro Mitgliedstaat. Marktplatz- und Fulfilment-Plattformen haben eigene Prüfpflichten; bei Verkäufern außerhalb der EU können zusätzliche Pflichten für Importeure und Bevollmächtigte entstehen. Für einzelne Pflichten gelten Ausnahmen oder gestaffelte Fristen.

Wichtige PPWR-Fristen

Der Zeitplan ist gestaffelt, aber die Pflichten beginnen jetzt.

  1. 12. Feb 2025 PPWR tritt in Kraft (EU-Verordnung 2025/40)
  2. 12. Aug 2026 Beginn der allgemeinen Anwendung
  3. Bis 2028 EU-Kommission legt die detaillierte Bewertungsmethodik fest
  4. 2030 Mindestrecyclatanteil in Kunststoffen

Die Mitgliedstaaten legen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen fest. Zusätzlich können nicht konforme Verpackungen vom Markt genommen werden.

Was ändert sich mit PPWR für Ihr Unternehmen

Vier neue Pflichten für alle, die Verpackungen auf den EU-Markt bringen.

01

Nationale Herstellerregistrierung

Erzeuger müssen sich in jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem sie erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte bereitstellen. In Deutschland erfolgt dies über LUCID.

02

Design und Recyclingfähigkeit

Die Recyclingfähigkeit wird künftig pro Verpackungseinheit in den Klassen A, B oder C bewertet. Die detaillierte EU-Methodik wird durch delegierte Rechtsakte festgelegt.

03

Mindestrecyclatanteil

Verpflichtender Mindestanteil an recyceltem Material in Kunststoffverpackungen ab 2030.

04

Verpflichtendes jährliches Reporting

Nachprüfbare Daten, die nach den geltenden Schwellen und Vorgaben an das zuständige nationale Register oder die zuständige Behörde übermittelt werden.

Wen betrifft die PPWR

Gilt für fast jedes Unternehmen, das verpackte Waren auf den EU-Markt bringt. Wählen Sie Ihre Branche für die Details.

Hersteller und Distributoren von Lebensmitteln und Getränken

Die Branche mit dem höchsten Volumen an Primär- und Sekundärverpackungen. Flaschen, Dosen, Trays, Folien, Kartonpacks. PPWR verlangt Recyclingfähigkeits-Scoring pro SKU, Mindestrecyclatanteil in Kunststoffen und Gewichtsreduktion pro verkaufter Einheit.

Betroffene Verpackungstypen:

  • PET- und Glasflaschen
  • Aluminium- und Stahldosen
  • Mehrschichtige Trays
  • Flexible Folien

Handelsketten, Mode- und Home-E-Tailer

PPWR erfasst jede Verkaufseinheit und jede Transportverpackung. Dazu gehören Tragetaschen, Versandkartons, Textil-Polybags und Werbeverpackungen. Die Recyclingfähigkeit muss künftig pro Verpackungseinheit bewertet und dokumentiert werden.

Betroffene Verpackungstypen:

  • Versandkartons und Polstertaschen
  • Textil-Polybags
  • Tragetaschen im Laden
  • Kleiderbügel und Etiketten

Kosmetik, Parfümerie und Drogerie

Komplexe Mehrmaterial-Verpackungen (Glas plus Dispenser-Pumpe plus Sekundärkarton), die typischerweise schlecht in der Recyclingfähigkeit abschneiden. PPWR treibt das Redesign von Formaten mit niedrigem Score voran und zwingt Marken, die gewählten Materialien zu rechtfertigen.

Betroffene Verpackungstypen:

  • Glasflaschen und -tiegel
  • Flexible Tuben
  • Faltschachteln
  • Pumpen und Ventile

Online-Verkäufer, Marktplätze und Fulfillment

Ab 2030 begrenzt PPWR den Leerraum in Versandkartons auf 40 %. Sie gilt auch für Marktplätze, die faktisch als Importeure agieren, wenn der Verkäufer außerhalb der EU ansässig ist.

Betroffene Verpackungstypen:

  • Wellpappe-Kartons
  • Füllmaterial
  • Polstertaschen
  • Klebeband und Siegel

Logistikdienstleister und 3PLs

Transportverpackungen (Paletten, Stretchfolien, Kantenschutz, Mehrwegkisten) fallen unter die PPWR. Welche Pflichten einen 3PL treffen, hängt von seiner konkreten Rolle als Erzeuger, Importeur, Vertreiber oder Fulfilment-Dienstleister ab.

Betroffene Verpackungstypen:

  • Holz- und Kunststoffpaletten
  • Stretch- und Schrumpffolien
  • Mehrwegkisten
  • Etiketten und Siegel

Pharma, OTC und Medizinprodukte

Verpackungen sind auch aus Gründen der Arzneimittelsicherheit reguliert, aber PPWR gilt trotzdem. Die Herausforderung: nicht recyclingfähige Materialien aufgrund paralleler regulatorischer Anforderungen rechtfertigen und das Scoring von Sekundär- und Tertiärverpackungen nachweisen.

Betroffene Verpackungstypen:

  • PVC/Aluminium-Blister
  • Sekundärkartons
  • Papierbeipackzettel
  • Sterile Primärverpackungen

Wie Dcycle die PPWR durchgehend löst

01

Automatisierte Erfassung von Verpackungsdaten

Verbinden Sie Ihre ERPs, Rechnungen und Produktspezifikationen. Dcycle klassifiziert jede Verpackung automatisch, wendet die richtigen Faktoren an und bereitet die Daten für das Reporting vor.

02

Recyclingfähigkeits-Scoring pro SKU

Vorbereitung der A-C-Bewertung für jede Verpackungseinheit in Ihrem Katalog auf Basis der PPWR-Kriterien und der jeweils geltenden Methodik. Keine Tabellenkalkulationen, keine externen Berater.

03

Prüfsichere Berichte für nationale und internationale Audits

Jeder Datenpunkt mit Quelldokument, Änderungshistorie und Genehmigungskette. Bereit für Prüfungen durch zuständige Register, Behörden und Marktüberwachungsstellen in den EU-Mitgliedstaaten.

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Alles, was Ihr Unternehmen wissen muss, um die seit dem 12. August 2026 geltenden PPWR-Vorgaben umzusetzen. Länderspezifische Fristen, Pflichten nach Verpackungstyp, Recyclingfähigkeits-Scoring und wie es mit CSRD und ESRS zusammenhängt. Handbuch auf Englisch.

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Häufig gestellte Fragen zur PPWR

Für welche Unternehmen gilt die PPWR?

Für jedes Unternehmen, das Verpackungen auf den EU-Markt bringt: Hersteller, Importeure, Distributoren und E-Commerce-Plattformen. Sie hängt nicht vom Sitz des Unternehmens ab, sondern vom Markt, auf dem die Verpackungen verkauft werden.

Wann tritt sie in Kraft?

Die PPWR (EU-Verordnung 2025/40) trat am 12. Februar 2025 in Kraft. Die allgemeine Anwendung beginnt am 12. August 2026, mit gestaffelten Fristen bis 2040 für verschiedene Pflichten.

Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung?

Die Sanktionen werden von jedem Mitgliedstaat festgelegt und müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Neben Bußgeldern können Behörden auch verlangen, dass nicht konforme Verpackungen korrigiert, zurückgenommen oder vom Markt genommen werden.

Gilt sie, wenn ich in mehreren EU-Ländern verkaufe?

Ja. Die PPWR ist eine direkt anwendbare EU-Verordnung, aber jeder Mitgliedstaat behält sein eigenes Register und nationales Reportingsystem. Mit Dcycle verwalten Sie alle Länder von einer einzigen Plattform aus.

Wie passt die PPWR mit CSRD und ESRS zusammen?

Die PPWR generiert Verpackungs- und Recyclingfähigkeitsdaten, die direkt in Ihrem CSRD-Bericht wiederverwendbar sind (insbesondere unter ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft). Mit Dcycle speist ein einziger Datensatz jedes Framework.

Wie schnell bin ich mit Dcycle einsatzbereit?

In 1-2 Wochen ab Vertragsunterzeichnung. Wir verbinden Ihre Systeme, importieren Ihren Verpackungskatalog und aktivieren das Recyclingfähigkeits-Scoring. Sie brauchen kein monatelanges Projekt mit externen Beratern.

Wie ist die Preisgestaltung?

Der Preis skaliert mit dem Verpackungsvolumen und der Anzahl der Länder, in denen Sie tätig sind. In der Demo geben wir Ihnen einen festen Preis, zugeschnitten auf Ihre Situation, ohne Überraschungen.

Wie unterscheidet sich die PPWR vom deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Das VerpackG regelte bislang unter anderem Systembeteiligung und Herstellerverantwortung in Deutschland. Die unmittelbar geltende PPWR harmonisiert zahlreiche Anforderungen EU-weit und wird in Deutschland durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ergänzt. Hinzu kommen unter anderem strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Recyclatanteile, bestimmte Stoffe und Wiederverwendung.

Muss ich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) etwas Neues registrieren?

Das Verpackungsregister LUCID bleibt bestehen. Unternehmen müssen jedoch prüfen, welche Rolle sie nach der PPWR haben und ob ihre Registrierungsangaben seit dem 12. August 2026 aktualisiert werden müssen. Technische Nachweise zu Verpackungen werden getrennt von der Herstellerregistrierung dokumentiert.

Welche Behörde setzt die PPWR in Deutschland durch und welche Bußgelder drohen?

Die ZSVR übernimmt zentrale Aufgaben rund um Registrierung und Herstellerverantwortung; für Marktüberwachung und Vollzug sind zusätzlich die zuständigen Behörden der Länder relevant. Sanktionen werden im deutschen Recht festgelegt. Außerdem können nicht konforme Verpackungen korrigiert, zurückgenommen oder vom Markt genommen werden.

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